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DIE AUFGABEN EINES NOTARS

Der Notar berät Sie und Ihre Vertragspartner in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Er hilft  bei der Gestaltung von Verträgen und vermittelt unparteiisch zwischen den Vertragspartnern.

JÜRGEN DOEGE

Rechtsanwalt und Notar

 

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben.

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Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung des Notars

insbesondere in folgenden Bereichen: 

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  • Immobilien:
    Kauf, Schenkung, Bestellung von Nießbrauch, Wohnrecht, Hypotheken und Grundschulden etc.

  • Ehe, Partnerschaft und Familie:
    Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption  

  • Erbrecht:
    Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, etc.  

  • Unternehmen:
    Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.  

  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

 

(Quelle: www. Bundesnotarkammer.de)

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